Am 02.07.2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) in Kraft getreten. Danach haben Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ein Hinweisgebersystem und eine Meldestelle einzurichten, an die sich hinweisgebende Personen wenden können. Für Unternehmen ab 50 Beschäftigten gilt dies ab Dezember 2023. Neben der internen Meldestelle sieht das Gesetz auch die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Ziel des Gesetzes ist es, hinweisgebende Personen (Beschäftigte, Lieferanten, Dritte) durch Rechtssicherheit vor Benachteiligungen zu schützen, wenn auf Rechts- und Regelverstöße aufmerksam gemacht wird. Bei Versößen gegen die Einrichtungspflicht ab Dezember 2023 sind auch Bußgeld vorgesehen.
Das ITWerk Gießen bietet gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine individualisierte und maßgeschneiderte Lösung an. Mit unserem Hinweisgebersystem, werden alle Funktionen an ein rechtskonformes Hinweisgebermanagement erfüllt. Dazu gehört unter anderem eine DSGVO- konforme, Ende-zu-Ende verschlüsselte und anonyme Zwei-Wege-Kommunikation entweder in schriftlicher Form oder auch per Audio-Sprachaufnahmen und die Daten werden ausschließlich auf deutschen Servern gehostet.
Dabei haben Sie zwischen zwei Optionen die Wahl: Mit unserem Hinweisgeberschutzsystem stellen wir Ihne eine Plattform zur Verfügung, die es Ihnen ermöglicht, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Dabei werden die eingehenden Meldungen unternehmensintern weiterbearbeitet.
Alternativ können Unternehmen auch den gesamten Hinweisgeberschutz an das ITWerk Gießen als externe Meldestelle auslagern. In diesem Fall übernimmt das ITWerk-Gießen auch die Erstbewertung und rechtliche Ersteinschätzung der Hinweise durch einen Rechtsanwalt, der auch die Kommunikation und gegebenenfalls eine notwendige Zusammenkunft mit dem Hinweisgeber ermöglicht sowie die Ermittlung des Sachverhalts und rechtliche Beratung abdeckt.
Die Kosten für unser Hinweisgeberschutzsystem orientieren Sie dabei an der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter und starten bei monatlich EUR 99,00 für Unternehmen bis 99 Mitarbeitern, über monatlich 149,00 EUR für Unternehmen zwischen 100 und 250 Mitarbeitern und 199,00 EUR pro Monat für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter.
Wenn die vollständige Übernahme des Hinweisgeberschutzsystems als externe Meldestelle durch das ITWerk Gießen erfolgen soll, beginnen die monatlichen Kosten bei monatlich 299,00 EUR für Unternehmen bis 99 Mitarbeitern über monatlich 399,00 EUR für Unternehmen zwischen 100 und 250 Mitarbeitern und 499,00 EUR pro Monat für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern.
Für Fragen steht Ihnen gerne unser Rechtsanwalt Herr Frank Eckerkunst zur Verfügung:
ITwerk Giessen GmbH
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